Dienstag, 2. Juni 2020, um 11:30 Uhr im Amtsgericht Wolfsburg (Rothenfelder Straße 43, Saal E):
Erster Strafprozess wegen der spektakulären Aktion „blockVW“ im August letzten Jahres (siehe z.B. autofrei.noblogs.org oder einen der verschiedenen Fernsehbeiträge als Beispiel).
Wir verteidigen uns selbst und offensiv. Wir berufen uns auf den Klima-Notstand, der uns nach § 34 Strafgesetzbuch ermächtigt, selbst zu handeln, weil andere Mittel versagen. Der Paragraph lautet:
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.